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Daten werden lediglich etwas länger gespeichert…

Ξ Dezember 3rd, 2007 | → 0 Kommentare | ∇ Kleine Unwahrheiten |

Es herrscht ja viel Unsicherheit darüber, WAS denn nun eigentlich gespeichert werden soll. In den Medien erfährt man  keine Einzelheiten. “Daten werden lediglich länger gespeichert: 6 Monate….  Der Zugriff muss richterlich angeordnet sein…”

 

Das…. stimmt nicht ganz. Genau genommen, ist es nicht ganz richtig!

 

Sagen wir es graderaus: Es ist einfach gelogen.

 

 

WAS wird denn nun gespeichert?

 

Email:

IP-Adresse, Ihre und des Empfängers

Emailadresse, Ihre und des Empfängers

IP des Servers

ID des Anschlusses (DSL, ISDN)

Verbindungsdauer

 

VoIP

IP-Adresse, Ihre und des Empfängers

ID des Anschlusses (DSL, ISDN)

Verbindungsdauer und Uhrzeit

SIP-Header, Ihre und des Empfängers

 

Mobiltelefone

Telefonnummer, Ihre und des Empfängers

IMEI-Kennung, Ihre und des Empfängers

Verbindungsdauer und Uhrzeit

Funkzelle, Ihre und des Empfängers

 

Filesharing und anderes

IP-Adresse, Ihre und des Empfängers

Emailadresse, Ihre und des Empfängers

IP des Servers

ID des Anschlusses (DSL, ISDN)

Verbindungsdauer

 

HTTP

IP-Adresse, Client

IP-Adresse, Host

 

Und hier kam ich ins trudeln. Ich habe recherchiert so viel ich konnte, aber… mehr konnte ich zu HTTP nicht finden. Weil angeblich keine weiteren Spezifikationen veröffentlicht sind.

 

Und wozu sollte man nur die IPs speichern wollen? Welchen Sinn hätte das? Wem nützt das Wissen, das ich 300 mal am Tag einen Massenhoster-Proxy anwähle, der tausende von Websites verwaltet, aber nur einige wenige IPs hat? Und was ist mit dynamisch erzeugten PHP-Seiten?

 

Schwachsinn hoch 3!

 

“Sinn” würde es nur machen, wenn man - wie bei den anderen Protokollen -  ebenfalls:

 

ID des Anschlusses (DSL, ISDN)

IP-Adresse, Ihre und des Empfängers

Verbindungsdauer

TCP-Header (mit Portnummern)

HTTP-Header (mit GET, PUT, POST, URL, Cookies und Formulardaten)

 

erfassen würde.

 

Nur so macht das Sinn.

 

Merken Sie was?

Formulardaten… Cookies… URL?

 

Man kann also Ihre gesamten Passwörter und Eingaben in Felder auslesen und speichern! Die Durchsuchung (und selbstverständlich Speicherung) von Files und sonstigen Daten, die Sie im Internet lagern, werden bei einer Onlinedurchsuchung natürlich einbezogen.

 

Durch das Europäische Abkommen könnte also jeder Dorfpolizist oder Schreibstubenhengst in jedem beliebigen EU-Staat auf Ihre Daten zugreifen. Da Sie keine Möglichkeit haben,  einen Zugriff zu bemerken, können Sie auch nicht dagegen protestieren.

 

Zudem haben “befreundete” Geheimdienste selbstverständlich jederzeit, ohne richterliche Anordnung oder gar Kontrolle, Vollzugriff auf Ihre Daten.

Da Arbeit am Computer durstig macht, würde ich mich über ein Bier freuen :)

 

Bundesrat segnet Vorratsdatenspeicherung ab

Ξ November 30th, 2007 | → 0 Kommentare | ∇ Medien |

Der Bundesrat hat heute trotz massiver Proteste das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen gebilligt.

Telekommunikationsanbieter müssen nun Telefon- und Internetverbindungsdaten 6 Monate lang für Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr speichern.

Wir verabschieden uns hiermit in aller Stille vom Artikel 10 des Grundgesetzes.

Grundgesetz: Artikel 10

Bild: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bild:Trauer_GG-13.jpg

Da Arbeit am Computer durstig macht, würde ich mich über ein Bier freuen :)

 

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