Zugriff auf Daten nur bei schweren Verbrechen - oder doch nicht?
Ξ März 25th, 2008 | → | ∇ Kleine Unwahrheiten |
6 Monate müssen die Telekommunikationsanbieter die Verbindungsdaten speichern. So will es das Gesetz.
Wer mit wem, wie lange telefoniert. Bei Handys werden auch die Standortdaten mitgespeichert. Wer mailt mit wem, von welchen Rechner aus und wo werden sie gelesen.
Dies wurde nun vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigt. Alle haben applaudiert: Sowohl die Gegner der Vorratsdatenspeicherung, wie auch die Gegenseite. Seltsam, wenn man so drüber nachdenkt: ALLE haben sich über die Entscheidung gefreut!
Warum sollte sich wohl ein Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble freuen, wenn da nicht noch etwas übersehen wurde?
Der “Normalbürger” ist doch nun erstmal sicher, da ja nur Daten abgerufen werden dürfen, wenn eine schwere Straftat vorliegt. Schwere Straftat… da denke ich unwillkürlich an Mord, Totschlag, Erpressung, Kinderpornografie und Terrorismus.
Aber wie definiert der Gesetzgeber eine schwere Straftat? Dazu gehören auch Steuerhinterziehung, Bankrott (schuldhaft und/oder vorsätzlich), Betrug und Computerbetrug, Schleusung, Bestechung und dessen Gegenpart, die Bestechlichkeit und vieles andere mehr. Zudem gibt es noch den Gummibegriff: “Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit”. Damit werden “Delikte” erfasst, wie Teilnahme an Demonstrationen, Fussballspielen, Gehwegparken… schlicht alles, was die öffentliche Sicherheit bedrohen könnte.
DAS klingt doch schon ganz anders…
Schauen wir uns doch mal an, WER nun eigentlich Zugriff auf welche Daten unter welchen Bedingungen hat:
Zunächst einmal die Geheimdienste. Der Bundesnachrichtendienst (BND) wirbt vollmundig damit, das er ein “Frühwarnsystem” sei. Er kann also nur funktionieren, wenn er Daten präventiv auswertet. Es war für Geheimdienst in der Vergangenheit nicht schwer an richterliche Genehmigungen zu kommen und in Zukunft wird dies wohl auch kaum anders werden. Warum auch?
“Befreundete” Geheimdienste haben im Rahmen der Amtshilfe natürlich auch Zugang.
Und natürlich jede Politesse, da Ihr falsch geparkter Wagen ja auch eine “öffentliche Gefahr” darstellen könnte.
Es gab da diese kleine Erhebung in NRW, wonach ca. 60% aller untersuchten Abfragen in Polizeidatenbanken von Beamten zu privaten Zwecken vorgenommen wurden. So sicher sind also unsere Daten.
Kleiner “Gag” am Rande: Beim Besuch der BND-Website liest man erstmal folgendes:Wir blicken von Deutschland auf die Welt.
Wir haben unser Ohr am Puls der Zeit.
Bei uns stehen alle Sinne auf Empfang.
Wir stehen im Dialog mit der ganzen Welt.
Sind erst einmal Telefon, Handy, Email und Internetverbindungsdaten bei den Providern (Anbietern) gespeichert, werden sie auch früher oder später genutzt. Das zeigt schon die Geschichte. Niemand sammelt Daten, um sie später ungenutzt wieder zu löschen. Die Provider sind private Unternehmen, die nach dem Wirtschaftlichkeits-Prinzip arbeiten. Hohe Renditen für die Aktionäre und kleine Gehälter für die Mitarbeiter.Ich weiß meine persönlichen Daten also gut aufgehoben bei einem überqualifizierten Angestellten, der grade mal das Existenzminimum verdient.
Aber das ist noch lange nicht alles:
Fluggastdaten werden nun generell gespeichert - nicht nur für Flüge in die USA. Der EU-Justizkommssar Frattini hat verkündet, das er sich nun auch um Zugverbindungen kümmern werde. Eine entsprechende Überwachungstechnik wurde bereits vom Computerriesen IBM entwickelt und ist einsatzbereit. Mal sehen, wie lange das dazugehörige Gesetz auf sich warten läßt.
Da Arbeit am Computer durstig macht, würde ich mich über ein Bier freuen :)
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